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Coronanews: 2G beim Sport!

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Heute wurde die neue Coronaschutzverordnung vorgestellt. Diese tritt ab dem 24. November in Kraft. Damit gilt für unser komplettes Sportangebot (indoor und outdoor) die 2G Regel! Eine Teilnahme ist nur noch vollständig immunisierten Personen (geimpft oder genesen) möglich.

Zitat §4 der Verordnung:

(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen […] nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden: […] 3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

 


(ab, 23.11.2021)

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